Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich, wenn Sie vom Bruttoeinkommen eine Reihe unterhaltsrelevanter Verbindlichkeiten abziehen. Es ist nicht mit dem Nettoeinkommen in der Gehaltsabrechnung identisch.
Sehr geehrte Frau Anwältin und sehr geehrter Herr Anwalt, meine Tochter, die bei meiner Exfrau lebt, ist gerade 16 Jahre alt geworden und fängt im Sommer Ihre Ausbildung an.
Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen wie sich der Unterhalt neu berechnet.
Wie berechnet sich der Unterhalt neu, wenn meine Tochter im Sommer eine Ausbildung anfängt?
Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 3. Aufgrund Ihres Einkommens müssten Sie Unterhalt nach der 2. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle bezahlen. Mit Aufnahme der Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung Ihrer Tochter teilweise auf den Unterhalt angerechnet.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Nettoausbildungsvergütung Ihrer Tochter mitgeteilt haben. Mit Eintritt der Volljährigkeit wird dann eine Unterhaltszahlung entfallen. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 15. Der jetzige Unterhalt ist ein vereinbarter Unterhalt und richtet sich nicht nach der Tabelle.

Nein es sind die Bruttobeträge, sorry das ich dies nicht erwähnt hatte, ich hoffe die Neuberechnung ist nich allzu aufwendig? Besten Dank Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Wenn der Unterhalt als Vereinbarung so getroffen wurde, hat er weiterhin Bestand. Ich kann Ihnen nur eine Prognose liefern für den Unterhalt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen Tobias Rösemeier - Rechtsanwalt .